Säumniszuschläge vom Finanzamt
Sie geben Ihre Steuererklärungen und Anmeldungen regelmäßig fristgerecht ab und zahlen Ihre Steuern zumeist pünktlich? Wenn Sie dann ausnahmsweise einmal zu spät dran sind, sollten Sie etwaige Zuschläge nicht akzeptieren. Da die Mahnungen vom Fiskus vollautomatisiert versendet werden, führt auch eine sehr kurze Fristüberschreitung stets zur Festsetzung von Säumniszuschlägen. Stellen Sie deshalb einen „Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen“!
Quelle:WEKA MEDIA GmbH & Co.KG